Subsidiarität
Wer direkt vor Ort ist, weiß am besten um die Bedürfnisse und regionalen Gegebenheiten Bescheid. Daher ist es auch naheliegend, dass sich zuerst lokale Einrichtungen um Lösungsmöglichkeiten für anstehende Aufgaben bemüht. Dieses Prinzip der Subsidiarität wird sowohl von der Europäischen Union als auch von Raiffeisen aktiv angewandt und gelebt.
Dort, wo die lokale Ebene mit den eigenen Möglichkeiten nicht mehr weiter kann, ist die Gemeinschaft bereit, helfend zur Seite zu stehen. Durch diese Vorgangsweise wird nicht nur die Eigenständigkeit der lokalen Einheiten gewahrt, sondern auch ein Zuviel an Bürokratie verhindert. Zudem steht die Gemeinschaft bereit, die lokale Einheit im Bedarfsfall bei der Erfüllung der Aufgaben zu unterstützen. So reichen beispielsweise bei einer kleinen Überschwemmung die Mittel der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr aus, um größere Schäden zu verhindern. Handelt es sich hingegen um ein größeres Hochwasser, werden der Bezirk oder das Land der Gemeinde beistehen.
Gemäß diesem Prinzip muss die Europäische Kommission seit dem Amsterdamer Vertrag von 1997 bei Gesetzesvorhaben begründen, inwiefern eine europäische Gesetzesinitiative eine Aufgabe besser lösen könnte, als eine kleinere Einheit wie ein Mitgliedsstaat oder eine Kommune.
Dass es der Europäischen Union mit dem Prinzip der Subsidiarität ernst ist, zeigt auch der Vertrag von Lissabon, der nach seiner Ratifizierung das Funktionieren der Europäischen Union regeln wird. Denn dieser Vertrag stärkt die Rechte der nationalen Parlamente auch in der Frage der Subsidiarität. Die Parlamente der Mitgliedsstaaten können künftig darauf aufmerksam machen, dass eine Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene aus ihrer Sicht nicht zielführend ist. Unter Mitwirkung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments wird anschließend nach einer gemeinsamen Lösung gesucht.
Ebenso wie die Idee einer genossenschaftlichen Gemeinschaft reichen auch die Wurzeln des Prinzips der Subsidiarität bis in das 19. Jahrhundert zurück. Unter anderem wandte die Katholische Soziallehre das Prinzip zum besseren Schutz von Arbeitern durch Selbsthilfe und Selbstorganisation an. Der Staat übernahm lediglich eine unterstützende bzw. schützende Funktion. Bis heute trägt dieses Prinzip mit dazu bei, Gemeinschaften ein friedliches und prosperierendes Miteinander zu ermöglichen, sowohl in der Politik, als auch im Genossenschaftswesen.